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Acceptance Terms and Conditions - Jiminy

Vertragsbedingungen
Fassung vom 08.11.2022

 
Die vorliegenden Vertragsbedingungen regeln die Gewährung der Nutzungslizenz durch iGuzzini an den
Lizenznehmer für die Content Management- und Konfigurationssoftware von Inhalten, die mit Push Notification“ über die Apps Jiminy und Jiminy Admin sowie über Jiminy CMS (Content Management System) empfangen werden.
 

1- Definitionen

- iGuzzini/Lizenzgeber: iGuzzini illuminazione Spa, mit Sitz in Recanati, Via Mariano Guzzini, 37 P.IVA IT00082630435, alleiniger Rechteinhaber der Software

- Lizenznehmer: Inhaber des Nutzungsrechts der von iGuzzini eingeräumten Software

- Software: Software für die Push Notification, im Objektcode-Format im Eigentum von iGuzzini

- Probleme: Schwierigkeiten, die der Lizenznehmer bei der Nutzung der Softwarefunktionen antrifft, wie Bugs,
Störungen, Fehler und Defekte

- Quellcode: Der Quellcode enthält alle Anweisungenin Bezug auf eine bestimmte Programmiersprache, die für die Herstellung der Software verwendet wird

- Objektcode: Übersetzung einer Quelle in (binäre) Maschinensprache, die vom Rechner ausführbar ist

- Updates: Berichtigungen oder Ergänzungen (einschließlich Behebung von Bugs, Fehlern und Störungen, technische Anpassungen und Funktionsverbesserungen) der Software, die eventuell von iGuzzini für die Inhaber des Nutzungsrechts der Software auf den Markt gebracht werden

- Embedded Software: Von Dritten, nicht von iGuzzini erstellte und eventuell im Lieferumfang der Software enthaltene Software oder Software-Bestandteile

- Registrierung: Registrierung des Lizenznehmers auf der Website von iGuzzini nach Billigung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen

- Angebot: Finanzielles Angebot in Bezug auf die Gewährung der Softwarelizenz, die iGuzzini dem Lizenznehmer bei der Registrierungsaufforderung des Lizenznehmers oder der Lizenzverlängerung macht

- Vertrag: Angebot, das iGuzzini in Schriftform vom Lizenznehmer annimmt


2- Gegenstand - Nutzungslizenz

2.1- Als alleiniger Rechteinhaber der Software gewährt iGuzzini dem Lizenznehmer, der dies akzeptiert, das nicht- exklusive und nicht übertragbare Nutzungsrecht an der Software ausschließlich in Form des Objektcodes: Jegliche Rechtsansprüche am Quellcode der Software sind ausgeschlossen.
2.2- Die Lizenz ist kostenfrei für den Fall, dass iGuzzini dem Lizenznehmer einen Speicherplatz für Inhalte in einer Größe von höchstens 50MB und/oder eine aktivierbare Menge an Push Notifications von höchstens 10 iGuzzini- Beacons einräumt.
2.3- Die Lizenz ist kostenpflichtig für den Fall, dass iGuzzini, auf Anfrage des Lizenznehmers diesem einen
Speicherplatz von über 50 MB und/oder eine aktivierbare Menge von Push Notification von über 10 iGuzzini-Beacons einräumt.
2.4- Die Nutzungslizenz der Software läuft drei Jahre nach Registrierungsdatum des Lizenznehmers.
Bei Ablauf dieser Laufzeit endet die Lizenz automatisch, wenn die Parteien keine anderslautenden Verabredungen getroffen haben.
Unbeschadet davon, kann iGuzzini jederzeit nach eigenem Ermessen die Nutzungslizenz der Software mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten beenden. Aus einer Beendigung des Lizenzverhältnisses durch iGuzzini erwächst dem Lizenznehmer keinerlei Anspruch, mit Ausnahme des Anspruchs auf Rückzahlung bereits entrichteter
Nutzungsgebühr für den nicht genutzten Zeitraum.
2.5- Unter Nutzung wird das Laden gemäß den Standardfunktionen verstanden.
2.3- Der Lizenznehmer ist sich darüber im Klaren, dass die Software einen hohen technischen Komplexitätsgrad aufweist.
 

3- Aktivieren der Software

3.1 - Zur Nutzung der Software muss der Lizenznehmer sich registrieren und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen annehmen, die unter diesem Link zur Verfügung stehen….
 

4- Nutzungsarten der Software

4.1- Der Lizenznehmer erklärt, die Software erschöpfend und vertiefend geprüft zu haben und eigenständig alle diese betreffenden Bewertungen durchgeführt zu haben (auch in Bezug zur Eignung der Software für seine Zwecke), wobei davon unbeschadet bleibt, dass die abschließende Nutzungsart der Software durch den Lizenznehmer vom Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt bleibt.
4.2- Das gewährte Nutzungsrecht darf nur entsprechend der von der Software vorgesehenen Vorgänge und im Rahmen und zu den Zwecken der typischen Tätigkeit des Lizenznehmers und seiner internen Verfahren im Bereich seines Betriebs ausgeübt werden.
4.3- Die Embedded Software darf vom Lizenznehmer ausschließlich innerhalb der von den Standardarbeitsanweisungen der Software für die Zwecke der Nutzung der Software selbst sowie ausschließlich gemäß der vorgeschriebenen Nutzungsweise und innerhalb der von diesen Verfahren vorgeschriebenen Grenzen genutzt werden.
4.4- Unbeschadet der Regelungen der Artikel 4.2 und 4.3 darf der Lizenznehmer die Inhalte der von der Software verwendeten Benachrichtigungen erstellen und/oder personalisieren, und er ist allein und direkt für die von ihm geschaffenen und/oder personalisierten Inhalte verantwortlich..
iGuzzini übernimmt daher keinerlei Verantwortung hinsichtlich der Inhalte dieser Benachrichtigungen.
In jedem Fall wird der Lizenznehmer iGuzzini vollständig und ausnahmslos von jeder Art von Nachteil, Verlust
und/oder direktem und/oder indirektem Schaden und/oder daraus entstehendem Folgeschaden sowie von jeder Klage und daraus entstehenden Kosten schadlos halten, welche Resultat der Forderungen Dritter in Bezug auf die Inhalte der vom Lizenznehmer erstellten Personalisierungen der Benachrichtigungen sind.
2.2- Die Lizenz ist kostenfrei für den Fall, dass iGuzzini dem Lizenznehmer einen Speicherplatz für Inhalte in einer Größe von höchstens 50MB und/oder eine aktivierbare Menge an Push Notifications von höchstens 10 iGuzzini- Beacons einräumt.
4.5- Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet:
- etwaige Ansprüche zu übertragen oder zu überlassen, Lizenzen oder Unterlizenzen zu gewähren oder die Software und/oder den jeweiligen Datenträger jedenfalls zur Verwendung, Nutzung, Besitz oder Eigentum zu überlassen.
- die Software oder ihre einzelnen Komponenten zu dekompilieren, sie über einen Disassembler umzuwandeln oder zu dekodifizieren, außer dort, wo dies dem Lizenznehmer durch zwingende Rechtsvorschriften gestattet ist.
- die Software anzupassen, übersetzen oder zu bearbeiten, abgeleitete oder auf der Software basierende andere Programme oder beliebige Informationen zur Software zu schreiben oder zu entwickeln.
- in der Software Erkennungsmerkmale von iGuzzini und/oder Elemente abzuwandeln und/oder zu löschen und/oder zu kopieren, die deren Herkunft angeben oder Elemente beliebiger Art in die Software einzusetzen.
- den Quellcode oder eine Kopie desselben in den Besitz oder in Erfahrung zu bringen.
4.6- Unter ausschließlichem Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung ist der Lizenznehmer verpflichtet, iGuzzini eventuelle Mängel und/oder Funktionsstörungen der Software innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen, andernfalls verfällt die Gewährleistung; etwaige Ansprüche diesbezüglich verjähren in jedem Fall innerhalb von sechs Monaten nach Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

5- Gebühren

Im Hinblick auf die kostenpflichtige Lizenz wie in Art. 2.3 ist der Lizenznehmer verpflichtet, eine jährliche Gebühr zu entrichten, die im Vertrag festgelegt wird.
Die Entrichtung dieser Gebühr ist Voraussetzung für die Bereitstellung von über 50 MB Speicherplatz und/oder die Aktivierung von Push Notifications mit mehr als 10 iGuzzini-Beacons.
 

6- Rechte unf Pflichten des Lizenzgebers

6.1- iGuzzini garantiert, dass du in Lizenz gewährte Software mit den darin beschriebenen technischen und funktionalen Merkmalen entspricht. Diese Gewährleistung, die vom reibungslosen Betrieb der Hardware des Lizenznehmers und ihrer ordnungsgemäßen Verwendung bedingt ist, bezieht sich ausschließlich auf Betriebsstörungen, die die Software betreffen könnten. Sie erstreckt sich daher nicht auf Funktionsstörungen, die auf eine nicht sachgemäße Nutzung und/oder auf den atypischen Einsatz der Software durch den Lizenznehmer zurückzuführen sind.
Der Lizenznehmer wird iGuzzini schnellstmöglich auf eventuelle Funktionsstörungen der Software hinweisen, damit iGuzzini die notwendigen Überprüfungen zu diesen Problemen je nach Komplexität und Größe der beklagten Funktionsstörung so bald wie möglich beheben kann.
6.2- iGuzzini kann dem Lizenznehmer nicht gewährleisten: (i) das vollständige Ausbleiben von Problemen; (ii) die ununterbrochene Verbindung zur Software-Plattform; (iii) das gänzliche Ausbleiben von Störungen, wie mögliche Betriebsunterbrechungen der Software, die von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und von iGuzzini nicht kontrollierbaren Ursachen bewirkt werden, wie Hacker- und/oder Virenangriffe, Störungen an den Telefon- oder Stromleitungen, internationalen Netzwerken und/oder Schäden an eigenen oder Drittgeräten, die für den reibungslosen Betrieb der Software notwendig und nicht durch eine unsachgemäße Wartung bedingt sind; (iv) die vollständige Übereinstimmung der Software mit den Erwartungen und/oder den speziellen Anforderungen des Lizenznehmers;
6.3- Unbeschadet des Vorhergehenden und unter Ausschluss gesetzlich zwingend vorgeschriebener Bestimmungen haftet iGuzzini für die Nichterfüllung der Pflichten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben oder damit verbunden sind, wenn diese Nichterfüllung iGuzzini als direkte Folge von Fahrlässigkeit oder schwerer Verfehlung nachgewiesen werden kann, wofür der Lizenznehmer die Beweislast trägt. Jede Haftung von iGuzzini für Schäden (insbesondere Schäden aufgrund von Verlust und/oder Gewinnausfall, Betriebsunterbrechung, Verlust gespeicherter Daten oder andere finanzielle Verluste), die aus der Nutzung der Software und/oder durch Hacker-Angriffe erwachsen können, bleibt daher ausgeschlossen, selbst wenn iGuzzini von der Möglichkeit dieser Schäden unterrichtet ist. In jedem Fall ist die Haftung von iGuzzini im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags auf einen Betrag beschränkt, der der tatsächlich entrichteten Summe der Lizenzgebühren entspricht, die die Parteien als Strafklausel gemäß Art. 1382 C.C. im Voraus festsetzen. Bei einer kostenlosen Lizenz ist die Haftung von iGuzzini im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags auf eine Summe von =1.000,00 Euro= beschränkt, die die Parteien als Strafklausel gemäß Art. 1382 C.C. im Voraus
festsetzen.
6.4- Unbeschadet der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen Situationen, die ganz oder teilweise auf zufällige Ereignisse, höhere Gewalt, physikalischem, elektrischen oder elektromagnetische Belastungen, Fahrlässigkeit oder inkorrekte bzw. von den Anweisungen von iGuzzini abweichende Verwendung, fehlende oder schwankende Stromversorgung, Defekte in Geräten zur Klima- oder Feuchtigkeitssteuerung, Defekte von Software-Datenträgern, übermäßige Erwärmung, Feuer und Schäden durch Rauch, die Verwendung der Software mit anderen Softwaremedien und Hardwareschnittstellen, Software- oder Telekommunikationsprogrammen, die den Spezifikationen des Herstellers nicht entsprechen oder nicht
diesen entsprechend gewartet werden oder gegenüber welchen der Lizenznehmer die Verpflichtungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt hat, Ursachen, die Verwendung anzulasten sind, die von der
ordnungsgemäßen Nutzung abweicht, Vorhandensein oder Eingabe von Viren, unsachgemäße Installation vonseiten des Lizenznehmers, Änderung, Abwandlung, Personalisierung oder Ergänzung der Software oder Eingriffe an dieser durch Dritte oder durch den Lizenznehmer oder Installation oder Verwendung von Softwareprogrammen, die vom Lizenznehmer oder anderen bereitgestellt werden sowie Verzögerungen basieren, nicht den Tatbestand der Nichterfüllung oder Haftung durch iGuzzini.
6.5- iGuzzini behält sich das Recht vor, jederzeit und nach gänzlich eigenem Ermessen Updates an der Software durchzuführen.
Der Lizenznehmer keine Ansprüche im Hinblick auf die Updates geltend machen, aus welchem Grund auch immer.
 

7- Schutz der Software

7.1- Jede von Dritten gegen die Software begangene Handlung (Eigentumsrecht / Urheberrecht / geistiges Eigentum von iGuzzini), einschließlich jedweder Initiative durch Dritte wie die Verbreitung von Meldungen mit nachteiligen oder schädigenden Folgen für die industriellen und geistigen Eigentumsrechte sind vom Lizenznehmer sobald wie möglich iGuzzini zu melden, mindestens aber innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Feststellung.
7.2- Die aktive oder passive Verteidigung gegen diese Verletzungen obliegt allein iGuzzini, welche alle Entscheidungen zur Art der einzuleitenden Maßnahmen trifft und Möglichkeiten abwägt, einen Rechtsstreit einzuleiten, abzubrechen, beizulegen, durchzuhalten oder ähnliches. Die dafür anfallenden Ausgaben gegen zulasten von iGuzzini.
7.3- - Der Lizenznehmer ist verpflichtet, iGuzzini die gewünschte Unterstützung zu gewähren und insbesondere alle Informationen zu liefern, die für die Verteidigung in gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Verfahren nützlich sind.
7.4- Dem Lizenznehmer ist es unter keinen Umständen gestattet, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von iGuzzini gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zum Schutz der gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte an der Software zu anzustrengen. Liegt diese schriftliche Zustimmung durch iGuzzini vor, ist der Lizenznehmer verpflichtet, iGuzzini ständig und unverzüglich über den Fortgang der Maßnahmen zu unterrichten und ihre vorherige schriftliche Genehmigung zur Beilegung von Streitigkeiten einzuholen.
7.5- Wenn der Lizenznehmer nach einem Vergleich oder eines Urteils zur Beendigung eines Rechtsstreits gemäß Artikel 6.2) die Software nicht nutzen kann, wird iGuzzini selbst Eingriffe in die Software tätigen, damit der Lizenznehmer die Nutzung wieder aufnehmen kann. Falls dies nach Ansicht von iGuzzini nicht möglich ist, kann iGuzzini folgendes tun:
- die Software oder den von den Beanstandungen betroffenen Teil davon durch eine andere, ähnliche Software zu ersetzen
- die Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen; in diesem Fall entschädigt sie den Lizenznehmer für die gezahlten
Nutzungsgebühren auf den nicht genutzten Zeitraum.
In jedem Fall sind alle weiteren Rechte des Lizenznehmers, gleich welcher Art und aus welchem Grund, einschließlich Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen.
 

8 Vertraulichkeit von Informationen

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, alle nicht allgemein zugänglichen Informationen über die Organisation, die
Arbeitsmethoden und alle anderen Daten der anderen Vertragspartei sowie den Inhalt dieser Allgemeinen Bedingungen, die Software und alle damit zusammenhängenden Unterlagen, Auflistungen der Software, Informationen, Daten und Zeichnungen, Vergleichsprüfungen, Spezifikationen, Geschäftsgeheimnisse und Kopien des Objektcodes und des ausführbaren Codes der Software, des Quellcodes (sofern der Lizenznehmer ungeachtet des Verbots in Klausel 2 davon Kenntnis hat) sowie alle anderen als "vertrauliche Informationen" bezeichneten Informationen, von denen diese Partei
Kenntnis erhält, vertraulich und geheim zu behandeln.
Die vorgenannte Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort, bis die Informationen allgemein zugänglich sein werden.
 

9- Ausdrückliche Aufhebungsklausel

9.1- Unbeschadet der Bestimmungen in Art. 14) wird der zwischen iGuzzini und dem Lizenznehmer geschlossene Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches und als Folge dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt, wenn der Lizenznehmer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentlich verletzt, ohne diese Verletzung gemäß Art. 1454 Codice Civile binnen 15 (fünfzehn) Tagen nach Erhalt der Mahnung zur Vertragserfüllung per Einschreiben mit Rückschein und/oder PEC durch iGuzzini abgestellt zu haben.
9.2- Das Recht von iGuzzini auf Entschädigung des durch das Verhalten des Lizenznehmers entstandenen weiteren Schadens bleibt in jedem Fall unberührt
 

10- Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien haftet für eine Verzögerung oder teilweise bzw. gänzliche Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegt und auf das sie keinen Einfluss haben, einschließlich Naturkatastrophen, Unruhen, Aufstände, behördliche Maßnahmen, Brände, Erdbeben, Überschwemmungen, Pandemien, Epidemien und, soweit sie von nationalem Ausmaß sind: Streiks, Verknappung oder Ausfall von Energie, Brennstoffen, Bauteilen oder Maschinen. In einem solchen Fall unterrichtet die Partei, die sich einem Zustand höherer Gewalt ausgesetzt sieht, die andere Partei schriftlich darüber; dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 90 (neunzig) aufeinanderfolgende oder kumulative Tage an, so ist diese berechtigt, den Vertrag von Rechts wegen zu kündigen.
 

11- Gültigkeit/Wirksamkeit

11.1- Aktualisierte Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem Datum der Veröffentlichungunter den Links ............. durch iGuzzini gültig.
11.2 - Die Ungültigkeit und/oder Unwirksamkeit einer der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit oder Wirksamkeit der anderen und wird automatisch durch eine andere gültige und wirksame Bestimmung ersetzt, deren Inhalt dem der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.


12- Ausschließlicher Gerichtsstand /anwendbares Recht

12.1- Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für jeden
aufgesetzten Vertrag sind ausschließlich die Gerichte des Ortes zuständig, an dem iGuzzini seinen Sitz hat.
12.2- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder durch sie geregelte Vertrag unterliegen dem italienischen Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.
 

13- Hinweis gemäß Art. 13 Reg. 679/2016 - Datenverarbeitung

Alle personenbezogenen Daten, die von den Parteien bei der Erfüllung ihrer Beziehung im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vertrag ausgetauscht oder gegenseitig erworben werden, werden von ihnen in voller Übereinstimmung mit den in der Verordnung 679/2016 (sog. Datenschutz-Grundverordnung) enthaltenen Grundsätzen und Regeln verarbeitet.
Die Parteien können ihre Rechte gemäß Artikel 15, 16, 17, 18, 20 und 21 der Verordnung 679/2016 ausüben.
 

14- iGuzzini-Verhaltenskodex gemäß Gesetzesdekret 231/2001/ Verhaltenskodex Fagerhult AB/ Verhaltenskodex für Fagerhult-Geschäftspartner/ iGuzzini-Nachhaltigkeitsrichtlinien

1- Seit 2008 hat iGuzzini ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell gemäß der Gesetzesverordnung
231/2001 und nachfolgender Änderungen eingeführt, um die Bedingungen der Rechtmäßigkeit, Korrektheit und
Transparenz bei der Ausübung seiner Tätigkeiten zu gewährleisten.
2- Eines der wesentlichen Elemente dieses Modells ist der Verhaltenskodex des Unternehmens.
3- Seit März 2019 ist iGuzzini Teil der schwedischen AB Fagerhult Gruppe.
4- Die AB Fagerhult Gruppe hat einen Verhaltenskodex und einen Verhaltenskodex für Geschäftspartner verabschiedet, in denen die Leitlinien und Grundsätze festgelegt sind, die in Bezug auf die Menschenrechte, die Arbeitsbedingungen und die Umwelt zu beachten sind.
5- Der Fagerhult-Verhaltenskodex integriert die im iGuzzini-Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätze.
6- Der Lizenznehmer erklärt, dass ihm die geltenden Vorschriften über die administrative Haftung von Einrichtungen nach dem Gesetz 231/ 2001 bekannt sind.
7- Im Rahmen seines Vertragsverhältnisses mit iGuzzini erklärt der Lizenznehmer, dass er
● den Link eingesehen hat: www.iguzzini.com/corporate/who-we-are/governance/ den Inhalt des Fagerhult-Verhaltenskodex, des iGuzzini- Verhaltenskodex, des Fagerhult-Verhaltenskodex für Geschäftspartner und der iGuzzini-Nachhaltigkeitsrichtlinien (zusammen "Governance-Tools") zur Kenntnis genommen hat und deren Grundsätze teilt;
● sich verpflichtet, auch im Namen der Aktionäre, Direktoren, Angestellten und Mitarbeiter, die an den
Geschäftsbeziehungen zu iGuzzini beteiligt sind, die in den Governance Tools enthaltenen Grundsätze gemäß einem auf Entwicklung und ständige Verbesserung ausgerichteten Ansatz einzuhalten;
● sich verpflichtet, von den Subunternehmern und Nebenvertragsnehmern, die in den geschäftlichen
Beziehungen zu iGuzzini eingesetzt werden, die Unterzeichnung einer Erklärung über die vollständige Übernahme der in den Governance Tools enthaltenen Grundsätze zu verlangen;
● iGuzzini unverzüglich zu informieren, wenn er direkt oder indirekt von einem Vertreter, Angestellten,
Mitarbeiter oder Berater eine Aufforderung zu einem Verhalten erhält, das einen Verstoß gegen die Governance-Tools darstellen könnte;
● sich verpflichtet, die Einhaltung der Governance-Tools durch Dritte zu fördern, die an den geschäftlichen
Beziehungen zu iGuzzini beteiligt sind.
● sich nicht an Handlungen oder Verhaltensweisen beteiligen wird, die zu einem Verstoß gegen die
Governance-Instrumente führen könnten, und ganz allgemein an Verhaltensweisen, die zur Begehung oder versuchten Begehung von Straftaten im Sinne des Gesetzesdekrets Nr. 231/2001 führen könnten, und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen zur Verhinderung solcher Verstöße zu beschließen und umzusetzen;
● iGuzzini unverzüglich über eine mögliche Verwicklung in Verfahren wegen der im Gesetzesdekret 231/2001
vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzung informiert;
8- Im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen von Kapitel 7) durch den Lizenznehmer oder im Falle der
Beteiligung desselben an einem Verfahren wegen einer Tatbestandsvoraussetzung gemäß Gesetzesdekret 231/2001, hat iGuzzini:
a- das Recht, jederzeit und ohne Vorankündigung die Erfüllung dieses Vertrags per Einschreiben oder PEC
auszusetzen; oder alternativ
b- das Recht, diesen Vertrag gemäß Artikel 1456 des Codice Civile per Einschreiben oder PEC von Rechts wegen zu kündigen,
Die Ausübung der unter a) - b) genannten Rechte und Befugnisse geht zu Lasten des Lizenznehmers, wobei ihm in jedem Fall alle zusätzlichen Auslagen und Kosten, die sich daraus ergeben, in Rechnung gestellt werden:
- die Haftung für alle nachteiligen Ereignisse oder Schäden, die infolge der Nichterfüllung auftreten können, sowie
- die Verpflichtung, iGuzzini für alle Klagen Dritter zu entschädigen und schadlos zu halten, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben oder daraus resultieren.
 

15 - Schlussbestimmungen

15.1- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten immer und in jedem Fall für alle Verträge, die die Parteien während der Laufzeit dieses Vertrages abschließen, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird oder sie den Verträgen beigefügt sind, und bilden in jedem Fall einen integralen Bestandteil aller mit dem Lizenznehmer abgeschlossenen Verträge.
15.2- iGuzzini behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen.
15.3- Weder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die sich aus der Registrierung ergebenden Rechte können vom Lizenznehmer ganz oder teilweise durch einen Vertrag, eine Transaktion, eine Urkunde oder einen Sachverhalt abgetreten oder anderweitig übertragen werden, weder unentgeltlich noch entgeltlich, in einer bestimmten oder allgemeinen Eigenschaft, freiwillig oder kraft Gesetz, auch nicht im Falle der Abtretung eines Unternehmens oder eines Geschäftsbereichs, einer Fusion, einer Spaltung oder einer anderen Maßnahme, ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung von iGuzzini.
15.4- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit dem Vertrag enthalten alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Erklärungen, Vorschläge, Absprachen und Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bezüglich der Lizenz zur Nutzung der Software getroffen wurden,
15.5- Unterlässt es eine der Parteien, rechtliche Schritte einzuleiten oder ein Recht gemäß diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auszuüben, so kann diese Duldung weder als endgültiger Verzicht auf diese rechtlichen Schritte oder Rechte in der Zukunft noch als Duldung des Verhaltens der säumigen Partei ausgelegt werden.
Recanati, 08.11.2022
iGuzzini illuminazione Spa

Zur Billigung:
Der Lizenznehmer

Unter Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Fassung vom 08.11.2022, gemäß und im Sinne der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile), billigt der Lizenznehmer hiermit ausdrücklich die folgenden Klauseln:
3- Aktivierung der Software / 4- Nutzungsarten der Software / 6- Rechte und Pflichten des Lizenzgebers / 9-
Ausdrückliche Kündigungsklausel / 12- Ausschließlicher Gerichtsstand / Anwendbares Recht / 13- Hinweis gemäß Art. 13 Reg. 679/2016 - Datenverarbeitung / 14- iGuzzini-Verhaltenskodex gemäß Gesetzesdekret 231/2001 / Fagerhult AB- Verhaltenskodex / Fagerhult-Verhaltenskodex für Geschäftspartner / iGuzzini-Nachhaltigkeitsrichtlinien.
Recanati, 08.11.2022

Zur Billigung:
Der Lizenznehmer